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Hallo zusammen,
folgendes ist passiert:
An einer Grundschule wurden 3 Unterrichtsstunden aufgezeichnet. Wie es sich nun herausstellte, mit zu wenig Augenmerk auf Datenschutz. Es wurde zwar im Vorfeld abgefragt welche Kinder mit im Bild sein dürfen, am Tag des Geschehens ist im allgemeinen Wirrwarr, der in dieser zweiten Klasse vorherrschte, nicht alles sauber nach Plan verlaufen.
Im Ergebnis sind nun ein paar Kinder durch das Raster gefallen und sind trotzdem im Bild!
Es gab drei Kameras, die Partnerarbeiten an drei separaten Tischen zeigten. Diese Aufnahmen sind unbedenklich.
Eine weitere Kamera (ganz hinten im Raum) Zeigt die Tafel und die erste Sitzreihe von hinten. Hier ist ein Kind am Rand welches dort nicht hätte sitzen dürfen von hinten zu sehen. (Es dreht sich natürlich auch mal um!)
Und eine letzte Kamera von schräg vorne zeigt die Lehrkraft und den halben Klassenraum. Auch hier schlichen sich zwei Kinder, teilweise nur zeitweise, immer ins Bild. Diese Kamera war allerdings „nur“ Maßgeblich für einen Raum-O-Ton angedacht.
Für das fertige Projekt war sowieso angedacht „ordentlich“ zu croppen, so dass ungewollt aufgenommene Kinder nicht mehr zu sehen wären. Natürlich würden Aufnahmen auch „verpixelt“ werden können. Content bei dem jemand quer durch den Raum läuft oder in die Kamera grinst ist sowieso nicht von Belang und würde erst gar nicht in Betracht gezogen.
Ein Elternteil, der zudem auch noch Anwalt ist, und dessen Kind leider durchs Raster gefallen ist hat alle Beteiligten nun in höchste Alarmbereitschaft versetzt. (Zum Glück ist intern schon geklärt, dass ich als Aufnehmender nichts dafür kann, da mir nicht explizit gesagt wurde welche Kinder wo sitzen und nicht im Bild sein durften)
Um meine Auftraggeber möglichst beizustehen hatte ich schon einen ganzen Blumenstrauß angeboten, wie mit diesen Roh-Aufnahmen umgegangen werden könnte, wie z.B. nur gecropptes, maskiertes, oder gänzlich geschwärztes Material an den/die Cutter/in weiter zu geben.
Besagtes Elternteil verlangte nun Einsicht in das gesamte Roh-Material um dann selber darüber zu entscheiden in welcher Form das Material weiterverarbeitet werden darf oder nicht – ungeachtet dessen, dass das Endergebnis den angedachten Datenschutz im vollen Umfang entsprechen würde - Nur eben nicht die Rohdaten betreffend.
Ich weiß, dass ich jetzt keine juristischen Ratschläge erwarten kann, aber…
Hattet Ihr schon mal so eine Situation?
Wie war Da der Lösungsweg?
Weiß jemand zufällig Konkret was rechtlich geht und was nicht? (Betrifft beide Seiten)
Vielen Dank schon mal dafür
folgendes ist passiert:
An einer Grundschule wurden 3 Unterrichtsstunden aufgezeichnet. Wie es sich nun herausstellte, mit zu wenig Augenmerk auf Datenschutz. Es wurde zwar im Vorfeld abgefragt welche Kinder mit im Bild sein dürfen, am Tag des Geschehens ist im allgemeinen Wirrwarr, der in dieser zweiten Klasse vorherrschte, nicht alles sauber nach Plan verlaufen.
Im Ergebnis sind nun ein paar Kinder durch das Raster gefallen und sind trotzdem im Bild!
Es gab drei Kameras, die Partnerarbeiten an drei separaten Tischen zeigten. Diese Aufnahmen sind unbedenklich.
Eine weitere Kamera (ganz hinten im Raum) Zeigt die Tafel und die erste Sitzreihe von hinten. Hier ist ein Kind am Rand welches dort nicht hätte sitzen dürfen von hinten zu sehen. (Es dreht sich natürlich auch mal um!)
Und eine letzte Kamera von schräg vorne zeigt die Lehrkraft und den halben Klassenraum. Auch hier schlichen sich zwei Kinder, teilweise nur zeitweise, immer ins Bild. Diese Kamera war allerdings „nur“ Maßgeblich für einen Raum-O-Ton angedacht.
Für das fertige Projekt war sowieso angedacht „ordentlich“ zu croppen, so dass ungewollt aufgenommene Kinder nicht mehr zu sehen wären. Natürlich würden Aufnahmen auch „verpixelt“ werden können. Content bei dem jemand quer durch den Raum läuft oder in die Kamera grinst ist sowieso nicht von Belang und würde erst gar nicht in Betracht gezogen.
Ein Elternteil, der zudem auch noch Anwalt ist, und dessen Kind leider durchs Raster gefallen ist hat alle Beteiligten nun in höchste Alarmbereitschaft versetzt. (Zum Glück ist intern schon geklärt, dass ich als Aufnehmender nichts dafür kann, da mir nicht explizit gesagt wurde welche Kinder wo sitzen und nicht im Bild sein durften)
Um meine Auftraggeber möglichst beizustehen hatte ich schon einen ganzen Blumenstrauß angeboten, wie mit diesen Roh-Aufnahmen umgegangen werden könnte, wie z.B. nur gecropptes, maskiertes, oder gänzlich geschwärztes Material an den/die Cutter/in weiter zu geben.
Besagtes Elternteil verlangte nun Einsicht in das gesamte Roh-Material um dann selber darüber zu entscheiden in welcher Form das Material weiterverarbeitet werden darf oder nicht – ungeachtet dessen, dass das Endergebnis den angedachten Datenschutz im vollen Umfang entsprechen würde - Nur eben nicht die Rohdaten betreffend.
Ich weiß, dass ich jetzt keine juristischen Ratschläge erwarten kann, aber…
Hattet Ihr schon mal so eine Situation?
Wie war Da der Lösungsweg?
Weiß jemand zufällig Konkret was rechtlich geht und was nicht? (Betrifft beide Seiten)
Vielen Dank schon mal dafür
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Re: Datenschutz
Da würde ich versuchen zu verhandeln, dass alle das Endprodukt für eine Abnahme zu sehen bekommen. Alle betroffenen Kinder müssten dafür natürlich rausgehalten werden. Wenn Sie dem nicht zustimmen, wird es schwierig.
- HerbyDerby
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Re: Datenschutz
Aus Gründen des Datenschutzes DARF der Anwalt das Rohmaterial gar nicht ansehen, weil das eine öffentliche Vorführung wäre - zwar nur mit einem Zuschauer, aber dennoch.
Anwalt als Elternteil ist natürlich die Höchststrafe für jeden Lehrer oder sonstigen Menschen, der mit dem Kind zu tun hat.
Ich würde hier croppen, unkenntlich machen oder im Zweifel eine Einstellung ganz weglassen.
Dann mit dem roh vorgeschnittenen Film eine Vorführung für alle Eltern anbieten, bei der man sich die Klagen der Datengeschädigten anhört und entsprechend verwurstet, idealerweise holt man sich die (positive) Erlaubnis aller Eltern, dass der Film in der Letztform veröffentlicht werden darf.
Das ist zugegebenermaßen alles sehr lästig und blöd, aber dann bist Du und auch der Produzent safe.
Wollen wir wetten, dass das Kind des Anwalts auf Fratzenbuch, WhatsApp oder sonstwo schon länger online ist ... ?
Ich setze ne Mark.
Anwalt als Elternteil ist natürlich die Höchststrafe für jeden Lehrer oder sonstigen Menschen, der mit dem Kind zu tun hat.
Ich würde hier croppen, unkenntlich machen oder im Zweifel eine Einstellung ganz weglassen.
Dann mit dem roh vorgeschnittenen Film eine Vorführung für alle Eltern anbieten, bei der man sich die Klagen der Datengeschädigten anhört und entsprechend verwurstet, idealerweise holt man sich die (positive) Erlaubnis aller Eltern, dass der Film in der Letztform veröffentlicht werden darf.
Das ist zugegebenermaßen alles sehr lästig und blöd, aber dann bist Du und auch der Produzent safe.
Wollen wir wetten, dass das Kind des Anwalts auf Fratzenbuch, WhatsApp oder sonstwo schon länger online ist ... ?
Ich setze ne Mark.
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Re: Datenschutz
Danke Euch beiden schon mal!
Ich glaube, dass das Team es sich nicht unnötig mit diesem Elternteil verscherzen möchte. Normalerweise würde hier jetzt zumindest fachlicher juristischer Rat notwendig um zu sondieren was geht und was nicht geht.
Ein gewissen Entgegenkommen ist hier bestimmt für beide Parteien zu raten.
Ich werde, Sternis Idee mit der Endproduktvorführung mal vorschlagen. Besagter Elternteil wird dann sehen, dass sein Kind NIE sichtbar/erkennbar ist und sollte dann aus dem Rennen sein.
Und alle anderen dürfen dann sogar fairer weise anhand des Endproduktes entscheiden, ob sie eine Erlaubnis geben oder nicht. Dann wäre das Team sogar all umfassen save würde ich sagen.
Die Frage die momentan auf das Team lastet ist, darf das kritische Material überhaupt weiter verwurstet werden, auch wenn am Ende alles i.O. sein sollte?
Zwei Mal volle Zustimmung ;-)HerbyDerby hat geschrieben: ↑10.11.2022, 11:18Anwalt als Elternteil ist natürlich die Höchststrafe für jeden Lehrer oder sonstigen Menschen, der mit dem Kind zu tun hat.
Wollen wir wetten, dass das Kind des Anwalts auf Fratzenbuch, WhatsApp oder sonstwo schon länger online ist ... ?
Ich setze ne Mark.
Ja, so ein Gedanke in diese Richtung ist mir auch schon gekommen. Würde im Ernstfall dann aber bedeuten, dass die Aufzeichnung ungesehen unwiderruflich gelöscht würde.HerbyDerby hat geschrieben: ↑10.11.2022, 11:18Aus Gründen des Datenschutzes DARF der Anwalt das Rohmaterial gar nicht ansehen, weil das eine öffentliche Vorführung wäre...
Ich glaube, dass das Team es sich nicht unnötig mit diesem Elternteil verscherzen möchte. Normalerweise würde hier jetzt zumindest fachlicher juristischer Rat notwendig um zu sondieren was geht und was nicht geht.
Ein gewissen Entgegenkommen ist hier bestimmt für beide Parteien zu raten.
Ich werde, Sternis Idee mit der Endproduktvorführung mal vorschlagen. Besagter Elternteil wird dann sehen, dass sein Kind NIE sichtbar/erkennbar ist und sollte dann aus dem Rennen sein.
Und alle anderen dürfen dann sogar fairer weise anhand des Endproduktes entscheiden, ob sie eine Erlaubnis geben oder nicht. Dann wäre das Team sogar all umfassen save würde ich sagen.
Die Frage die momentan auf das Team lastet ist, darf das kritische Material überhaupt weiter verwurstet werden, auch wenn am Ende alles i.O. sein sollte?
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Re: Datenschutz
Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten dann verarbeitet werden, wenn ein Grund für diese Verarbeitung vorliegt.Dumbeldore hat geschrieben: ↑10.11.2022, 12:59Die Frage die momentan auf das Team lastet ist, darf das kritische Material überhaupt weiter verwurstet werden, auch wenn am Ende alles i.O. sein sollte?
Das ist natürlich beim Schneiden eines Films der Fall, zumal ja dafür ein Auftrag vorliegt. Ohne Verarbeitung kein Endergebnis.
Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Daten nichtöffentlich verarbeitet werden, also kann es ein Problem sein, wenn die Schnittdaten in einer externen Cloud landen - besonders dann, wenn diese Cloud im außereuropäischen Ausland liegt.
Außerdem müssen natürlich alle Leute, die mit den Daten arbeiten, per Auftragsverarbeitungsvertrag angebunden sein und ihrerseits den Datenschutz nach DSGVO berücksichtigen. Das zieht dann leider sehr schnell Kreise ...
So lange keine öffentliche Aufführung stattfindet (und eine Verarbeitung im Schneideraum ist KEINE öffentliche Aufführung, auch wenn da 10 Leute sitzen), dann ist der DSGVO Genüge getan. Erst beim Vorführen oder Versenden wird die Öffentlichkeit hergestellt.
Was ich bei der ganzen Sache irgendwie nicht verstehe:
Da wird, nach Ankündigung, in einer Grundschulklasse gedreht, offenbar ja auch mit einigem (vorher sicher kommuniziertem) Aufwand, und DANACH geht, ausgelöst durch ein hysterisches Elternteil, der Sturmwind durch die Klasseneltern? Haben die vorher nicht nachgedacht, oder habt ihr die böse überrumpelt? Für mich sieht das sehr nach Profilierungssucht eines Einzelnen aus.
Und, mal wieder, wird der Sinn und die Zielrichtung der DSGVO und des Datenschutzes in toto nicht verstanden. Aber das passiert ja sogar deutschen Gerichten in Bezug auf Fotos von Nummernschildern ...
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Re: Datenschutz
Danke für Deine Worte.
Was das Team und ich eben nicht juristisch sicher wissen ist, ob Aufnahmen auf denen aus Versehen jemand drauf zu sehen ist, der da nicht zu sehen sein sollte überhaupt WEITERVERWENDET - also geschnitten - werden dürfen.
Nach meinem dafürhalten – und aus deinen Worten lese ich das gleiche heraus – sollte das so kein Problem darstellen. Das Endprodukt sollte entscheidend sein.
Nein nein, kein Sturmwind durch alle Eltern. Es ist nur dieses EINE Elternteil, des EINEN versehentlich gefilmten Kindes, was den Stress verursacht.
Die arme Lehrkraft hatte sich - trotz sicherlich akribischer Vorbereitung - an diesem Tag schlicht vertan und hatte angenommen, dass dieses Kind eine Erlaubnis gehabt hätte.
So what? Dann wird´s halt in der Post rausgeschnitten oder gänzlich unkenntlich gemacht – sollte man meinen. Diesen Plan möchte aber aus Unkenntnis sicherheitshalber niemand im Team durchziehen.
Die Hysterie auf Seiten des Teams wird sicherlich der reinen Unsicherheit geschuldet sein schon alleine mit der reinen Aufzeichnung etwas juristisch Falsches getan zu haben, ausgelöst durch die Auseinandersetzung mit dem Querulanten mit einem vermeintlichen besseren Fachwissen (weil Anwalt eben!).
Was das Team und ich eben nicht juristisch sicher wissen ist, ob Aufnahmen auf denen aus Versehen jemand drauf zu sehen ist, der da nicht zu sehen sein sollte überhaupt WEITERVERWENDET - also geschnitten - werden dürfen.
Nach meinem dafürhalten – und aus deinen Worten lese ich das gleiche heraus – sollte das so kein Problem darstellen. Das Endprodukt sollte entscheidend sein.
Nein nein, kein Sturmwind durch alle Eltern. Es ist nur dieses EINE Elternteil, des EINEN versehentlich gefilmten Kindes, was den Stress verursacht.
Die arme Lehrkraft hatte sich - trotz sicherlich akribischer Vorbereitung - an diesem Tag schlicht vertan und hatte angenommen, dass dieses Kind eine Erlaubnis gehabt hätte.
So what? Dann wird´s halt in der Post rausgeschnitten oder gänzlich unkenntlich gemacht – sollte man meinen. Diesen Plan möchte aber aus Unkenntnis sicherheitshalber niemand im Team durchziehen.
Die Hysterie auf Seiten des Teams wird sicherlich der reinen Unsicherheit geschuldet sein schon alleine mit der reinen Aufzeichnung etwas juristisch Falsches getan zu haben, ausgelöst durch die Auseinandersetzung mit dem Querulanten mit einem vermeintlichen besseren Fachwissen (weil Anwalt eben!).
- HerbyDerby
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Re: Datenschutz
Ich bin natürlich auch kein Medienanwalt, also auch nicht auf den Punkt und zu 100% sicher.Dumbeldore hat geschrieben: ↑15.11.2022, 18:01Was das Team und ich eben nicht juristisch sicher wissen ist, ob Aufnahmen auf denen aus Versehen jemand drauf zu sehen ist, der da nicht zu sehen sein sollte überhaupt WEITERVERWENDET - also geschnitten - werden dürfen.
Aber ich denke, dass alles bis zur Veröffentlichung erlaubt ist, und Veröffentlichung oder öffentliche Aufführung findet nun mal im Schnitt nicht statt.
Naja, ein 'normaler' Anwalt hat von den Details des Medienrechts üblicherweise nun auch keine Ahnung, das ist eine hochkomplexe Materie, weil ja immer auch das Urheberrecht, die Einverständnisse der Models und die Kunstfreiheit da hineinspielen. Ein Fachanwalt für z.B. Zivil- oder Verkehrsrecht ist da mit der DSGVO genauso überfordert wie wir ... wobei ich mich schon recht weit mit der DSGVO und den Kommentaren dazu beschäftigt habe.Dumbeldore hat geschrieben: ↑15.11.2022, 18:01Die Hysterie auf Seiten des Teams wird sicherlich der reinen Unsicherheit geschuldet sein schon alleine mit der reinen Aufzeichnung etwas juristisch Falsches getan zu haben, ausgelöst durch die Auseinandersetzung mit dem Querulanten mit einem vermeintlichen besseren Fachwissen (weil Anwalt eben!).
Das Team hat einen guten Grund für die Aufnahmen und auch für die Weiterverarbeitung derselben - damit ist erstmal das Ganze DSGVO-konform.
Bei der Veröffentlichung des Endprodukts wirds dann aber schwierig, weil dabei die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der Abgebildeten (Kinder) zu beachten sind, aber eben auch ERST DANN.
Ich würde den Anwalt mal ganz konkret fragen, gegen welche Bestimmung der DSGVO das Team denn seiner Meinung nach verstoßen hat. Ich glaube, da ist ganz schnell Ende mit seinen Aktionen, weil ich nahezu sicher bin, dass er das selber gar nicht weiß. Außer einem generellen "DATENSCHUTZ !!!" fällt den meisten Leuten dann nämlich wenig bis nichts mehr ein. Und das reicht, in eurem Fall ganz speziell wegen des Vorlaufs, nun mal nicht aus!
Und ihr seid ja nicht überfallartig in die Klasse gerannt, es wussten alle Eltern, was dort passiert, und dann muss es reichen, wenn in der Endfassung die 'gesperrten' Kinder eben nicht zu sehen sind. Ist doch einfach, das sicherzustellen.
Anwälte ... da denke ich immer gleich an Ludwig Thoma!